0

§§ 651a-651y

(Reisevertragsrecht), J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Recht der Schuldverhältnisse 2

Erscheint am 18.11.2024, 18. Auflage 2024
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783805912570
Sprache: Deutsch
Umfang: X, 879 S.
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Die Neubearbeitung 2024 bietet eine fundierte, auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau konzipierte und verfasste Darstellung des Reisevertragsrechts, die sowohl Praxis als auch Wissenschaft in allen relevanten Fragestellungen eine verlässliche Informationsquelle bietet. Neben der Aufarbeitung zentraler instanzgerichtlicher Rechtsprechung, beispielsweise zur gewillkürten" Pauschalreise (LG Frankfurt vom 23.2.2023) oder zu Informationspflichten (AG München vom 12.7.2023), berücksichtigt die Kommentierung auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung, wie etwa die aktuelle Judikatur des BGH zur Reiserücktrittskostenversicherung oder die grundstürzende Entscheidung des EuGH vom 12.1.2023 zum neuen Konzept der Minderung nach Art 14 Abs 1 der reformierten Pauschalreise-Richtlinie sowie die Rechtsprechung des EuGH vom 29.2.2024 verbunden mit der Fragestellung, welche Schlussfolgerungen sich aus der allein richtlinienkonformen ex ante-Prognose beim Rücktritt nach § 651h Abs 3 BGB ergeben. Die Entscheidungen werden nicht nur in ihre rechtlichen Bezüge eingeordnet, sondern auch in ihren konkreten Auswirkungen umfassend dargestellt. Nicht zuletzt werden aktuelle Streitfragen, etwa zur Einzelbeförderung mit Blick auf die Fluggastrechte-VO bzw das Montrealer Übereinkommen, aufgezeigt und zentrale Querverbindungen zu aktuellen Entwicklungen im Bereich des Internationalen Zivilverfahrens- und Zivilrecht hergestellt, beispielsweise die Frage der Anwendbarkeit der Brüssel Ia-VO in unechten" Inlandsfällen sowie Drittstaatensachverhalten, insbesondere nach dem Vollzug des Brexit.

Autorenportrait

n.a.

Weitere Artikel aus der Kategorie "Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht"

Alle Artikel anzeigen